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Zustellung von Bescheiden durch öffentliche Bekanntmachung
Das Forderungsmanagement des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für das Wiedereinziehen von Auslagen und Gebühren nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG) sowie das Wiedereinziehen von Konsularhilfen und -kosten. Im Rahmen der Leistungsgewährung und dem nachfolgenden Forderungsmanagement werden Bescheide erstellt, die den jeweiligen Empfängerinnen und Empfängern bekannt geben werden müssen.
Ist der Aufenthaltsort eines Empfängers nicht bekannt und kann keine Zustellung an einen Vertreter oder eine Vertreterin erfolgen, besteht die Verpflichtung, die Zustellung öffentlich zugänglich zu machen.
Da der Aufenthalt oder die aktuelle Anschrift der folgenden Empfänger beziehungsweise Empfängerinnen unbekannt ist oder bisherige Zustellversuche fehlschlugen, erfolgt an dieser Stelle die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz durch das Referat Apostillen und Forderungsmanagement des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten.