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Beantragung einer Apostille

Weibliche Hand mit einem Stempel

Weibliche Hand mit einem Stempel, © Colourbox

30.01.2023 - Artikel

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind.

Zuständigkeit des BfAA

Die Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen für die Verwendung von Bundesurkunden in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens geht zum 01.01.2023 vom Bundesverwaltungsamt, Referat VM II 4, Eupener Straße 125, 50933 Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel über.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Apostillen auf Urkunden erteilen können, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) ausgestellt wurden.

Die entsprechende Bundesurkunde muss durch die zuständige Bundesbehörde vorbeglaubigt sein.

Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie hier

Antragstellung:

Senden Sie Ihre Dokumente (vorbeglaubigte Bundesurkunde im Original) bitte mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular an:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Team Apostillen und Endbeglaubigungen
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel.

Bitte beachten Sie, dass die gesicherte Zustellung ins Ausland durch uns leider nicht möglich ist. Bei Anträgen aus dem Ausland geben Sie bitte die inländische Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten an, der Ihre Sendung in Deutschland entgegennimmt und die Zahlung per Nachnahme beim Briefzusteller vornimmt.

Verfahrensablauf und Kosten

Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, wird die Apostille angebracht. Die Urkunde wird mit einem Gebührenbescheid im Nachnahmeverfahren an Sie zurückgesandt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich gegen Zahlung der Gebühr in Höhe von 25,00 Euro pro erteilter Apostille. Diese ist direkt beim Zusteller zu entrichten.

Wichtiger Hinweis

Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. Überführung eines Verstorbenen / einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030-184730 16500 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) oder per E-Mail über das Kontaktformular.

Datenschutzhinweis

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Wichtige Hinweise für Führungszeugnisse

Ein Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland beantragen Sie

  1. bei einem Wohnsitz in Deutschland: bei der zuständigen Meldebehörde
  2. bei einem Wohnsitz im Ausland: direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht an das BfJ folgende Informationen beinhaltet:

  1. Die Anschrift, an die das Führungszeugnis mit Apostille gesendet werden soll, muss eine Adresse in Deutschland sein. Der Versand erfolgt dabei entweder an den Antragsteller persönlich oder an eine von ihm empfangsbevollmächtigte Person. Die Urkunde wird per Nachnahme zugestellt, d.h. sie wird nur ausgehändigt, wenn die erforderliche Gebühr beim Postboten oder auf dem zuständigen Postamt entrichtet wird.
  2. Angabe des Landes, für welches die Apostille benötigt wird
  3. Eine E-Mail-Anschrift bzw. eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Das BfJ schickt das durch Unterschrift und Dienstsiegel bestätigte Führungszeugnis an das BfAA (Referat Apostillen und Forderungsmanagement). Wir bringen auf dem Führungszeugnis eine Apostille an und senden es mit einem entsprechenden Gebührenbescheid per Nachnahme an die von Ihnen mitgeteilte Zustellanschrift.

Die Zustellung erfolgt ausschließlich gegen Zahlung der Nachnahmegebühr in Höhe von 25,00 Euro. Diese ist direkt beim Zusteller zu entrichten.

Maschinell erstellte Führungszeugnisse ohne Unterschrift und Siegel des Bundesamtes für Justiz schicken Sie bitte dorthin zurück mit der Bitte um Unterzeichnung und Weiterleitung an uns. Geben Sie bitte immer das Land an, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

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