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Verzeichnis ausländischer Geistlicher mit Trauungsbefugnis
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erteilt Auskünfte über Geistliche anderer Staaten, die von ihrem Staat ordnungsgemäß ermächtigt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland als gültig anerkannte Eheschließungen vorzunehmen.
Das Verzeichnis ist aufgrund persönlicher Daten der Trauungsbefugten nicht öffentlich einsehbar. Gerne erteilen wir Auskunft auf Anfrage.
Folgende Unterlagen bzw. Informationen werden von Ihnen für die Auskunft benötigt:
- Staatsangehörigkeit der Vermählten
- Name des Geistlichen
- Datum der Eheschließung
- Ort der Eheschließung
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung der Ermächtigungen nicht nach der Religionszugehörigkeit, sondern nach dem Herkunftsland erfolgt. Das Verzeichnis umfasst folgende Länder:
- Finnland
- Griechenland
- Indonesien
- Libanon
- Marokko
- Norwegen
- Schweden
- Spanien
Für Auskunftsersuchen wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Team Apostillen und Endbeglaubigungen
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel