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Informationsfreiheitsgesetz

Kontakt für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Jeder Bürger / jede Bürgerin hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, d.h. Aufzeichnungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten. Für Auskünfte zum Dienstleistungsangebot des BfAA nutzen Sie bitte das allgemeine Kontaktformular.

Vor einer Anfrage sollten Sie außerdem bedenken, ob die von Ihnen gewünschte Information bereits aus allgemein zugänglichen Quellen wie z.B. Büchern, Zeitschriften oder dem Internet erlangt werden kann.

Zweck des IFG ist, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und damit die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Damit sollen Kontrolle und Akzeptanz des staatlichen Handelns verbessert werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt jedem voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes, damit auch gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Ein besonderes Interesse hierfür muss nicht geltend gemacht werden.

Es gibt jedoch Einschränkungen, denn Behörden des Bundes sind verfassungsrechtlich verpflichtet, öffentliche Belange zu schützen. Danach besteht in bestimmten Fällen kein Anspruch auf Informationszugang, u.a. wenn der Zugang zu der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann oder die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen gewahrt werden muss.

Zum Schutz von personenbezogenen Daten wird der Zugang nur gewährt, wenn das Informationsinteresse des/der Anfragenden gegenüber den schutzwürdigen Interessen Dritter überwiegt oder aber der/die Dritte eingewilligt hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Informationszugang soweit der Schutz geistigen Eigentums dem entgegensteht; Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird nur mit Einwilligung der Betroffenen gewährt.

Der Informationszugang soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ermöglicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kostenpflichtig sein kann.

Sie erreichen das BfAA unter folgender Postadresse:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

Wenn Sie per E-Mail eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das BfAA richten möchten, verwenden Sie bitte das nachstehende Kontaktformular:

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