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Visumbearbeitung im BfAA
Aufenthaltstitel, © dpa
Informationen rund um die Bearbeitung von Visumanträgen finden Sie hier
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die deutschen Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visumanträgen, insbesondere in den vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelten Bereichen Erwerbstätigkeit und Ausbildung. Dadurch werden besonders belastete Auslandsvertretungen entlastet und die Kapazitäten zur Visumbearbeitung insgesamt erweitert.
Visumanträge können jedoch auch weiterhin nur im Ausland an deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulaten) gestellt werden. Erteilte Visa werden nach wie vor von den Auslandsvertretungen ausgegeben. Für Fragen zum Visumverfahren und zu Ihrem Visumantrag bleiben die deutschen Auslandsvertretungen Ihre ersten Ansprechpartner (Liste der Webseiten deutscher Auslandsvertretungen)