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Beantragung einer Apostille

Weibliche Hand mit einem Stempel

Weibliche Hand mit einem Stempel, © Colourbox

Artikel

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind.

Zuständigkeit des BfAA: Für welche Urkunden erteilt das BfAA Apostillen?

Das BfAA erteilt ausschließlich Apostillen auf Urkunden, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) ausgestellt wurden.

Bei Urkunden der Bundesländer (wie z.B. Personenstandsurkunden) ist die jeweilige Landesbehörde für die Erteilung der Apostille zuständig. Gerichtliche Unterlagen werden vom jeweiligen Landgericht apostilliert. Das Deutsche Patent- und Markenamt wiederum erteilt Apostillen für seine eigenen Urkunden und diejenigen des Bundespatentgerichts.

Achtung: Voraussetzung für die Erteilung einer Apostille durch das BfAA ist, dass die entsprechende Bundesurkunde durch die zuständige Bundesbehörde vorbeglaubigt wurde.

Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Verfahren: Wie beantrage ich eine Apostille?

Wenn Sie eine Apostille für Ihre Urkunde benötigen, teilen Sie alle erforderlichen Angaben online mit. Füllen Sie hierfür das Online-Datenformular aus. Nach dem Absenden des Online-Formulars, werden Sie zur Begleichung der voraussichtlich entstehenden Gebühren auf eine Pay-Page weitergeleitet. Begleichen Sie hierüber bitte die Gebühren.

Anschließend wird das ausgefüllte Antragsformular an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Drucken Sie dieses Formular bitte aus und senden Sie es zusammen mit Ihren Urkunden per Post an:

Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben und die Gebühren vollständig beglichen wurden, erfolgt die abschließende Bearbeitung. Die Unterlagen werden dann per Einwurf-Einschreiben an Sie oder eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person innerhalb Deutschlands versendet. Bitte beachten Sie, dass ein Versand ins Ausland nicht möglich ist, da die Zustellung dort nicht gesichert werden kann.

Achtung: Benötigen Sie eine Apostille für ein Führungszeugnis, beantragen Sie diese bitte online im BfAA. Entrichten Sie anschließend die im BfAA anfallenden Gebühren und beantragen Sie erst dann das Führungszeugnis im Bundesamt für Justiz Unter Angabe der im BfAA erstellten Antragsnummer. Ist dem Bundesamt für Justiz die Antragsnummer des BfAA bekannt, kann das Führungszeugnis im Postaustausch vom Bundesamt für Justiz zur Weiterbearbeitung an das BfAA übersandt werden.

Wichtiger Hinweis

Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. Überführung eines Verstorbenen/einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine automatische Eingangsnachricht erhalten. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, schreiben Sie bitte unter Beibehaltung der Ticketnummer erneut.

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