Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung einer Endbeglaubigung

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro, © picture alliance / imageBROKER

14.03.2023 - Artikel

Es wurden mit zahlreichen Staaten gesonderte Vereinbarungen zur Beglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden getroffen. Nach der Endbeglaubigung durch das BfAA können die Urkunden der Vertretung des jeweiligen Staates zur Legalisation vorgelegt werden.

Zuständigkeit des BfAA

Die Zuständigkeit für die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland geht zum 01.01.2023 vom Bundesverwaltungsamt, Referat VM II 4, Eupener Straße 125, 50933 Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel über.

Bevor eine deutsche öffentliche Urkunde durch uns endbeglaubigt werden kann, muss eine Vorbeglaubigung (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers) durch die hierzu autorisierte Stelle erfolgen. 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt:

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht

für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgerichtspräsidenten vorbeglaubigt werden.

  • die Landesbehörden

für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).

  • die Bundesbehörden

für die von ihnen ausgestellten Urkunden (z. B. polizeiliche Führungszeugnisse)

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht

für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgerichtspräsidenten vorbeglaubigt werden.

  • die Landesbehörden

für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).

  • die Bundesbehörden

für die von ihnen ausgestellten Urkunden (z.B. polizeiliche Führungszeugnisse)

  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammern

ausschließlich für Handelspapiere (z. B. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, usw.)

Informationen, wer in den jeweiligen Bundesländern Vorbeglaubigungen vornimmt, finden Sie hier

Antragstellung:

Senden Sie die Ihre Dokumente (vorbeglaubigte Urkunde im Original) bitte mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular an:

Bitte beachten Sie, dass die gesicherte Zustellung ins Ausland durch uns leider nicht möglich ist. Bei Anträgen aus dem Ausland geben Sie bitte die inländische Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten an, der Ihre Sendung entgegennimmt und die Zahlung per Nachnahme beim Briefzusteller vornimmt.

Bei Verlustanzeigen für Ausweisdokumente fügen Sie bitte eine Aufenthaltsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel bei, aus dem hervorgeht, dass bei der Einreise in die Bundesrepublik ein Reisepass vorhanden war. Sollte bei der Ausländerbehörde kein Reisepass erfasst worden sein, ist eine Endbeglaubigung der Verlustanzeige nicht möglich. Ausnahme: Verlustanzeigen irakischer Ausweispapiere benötigen gemäß einer Verbalnote der irakischen Botschaft keine Endbeglaubigung.

Verfahrensablauf

Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, erfolgt die Endbeglaubigung. Die Urkunde wird mit einem Gebührenbescheid im Nachnahmeverfahren an Sie zurückgesandt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich gegen Zahlung der Nachnahmegebühr in Höhe von 14,27 Euro pro Endbeglaubigung. Diese ist direkt beim Zusteller zu entrichten.

Nach der erfolgten Endbeglaubigung können Sie die Urkunde zur Legalisation in der ausländischen Auslandsvertretung vorlegen.

Datenschutzhinweis

Datenschutzerklärung

Wichtiger Hinweis

Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. Überführung eines Verstorbenen / einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030-184730 16500 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) oder über das Kontaktformular.

nach oben