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Beantragung einer Endbeglaubigung

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro, © picture alliance / imageBROKER

Artikel

Deutschland hat mit zahlreichen Staaten eine gesonderte Vereinbarung zur Beglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden getroffen. Hier sprechen wir von einer Endbeglaubigung. Nach der Endbeglaubigung können die Urkunden der Vertretung des jeweiligen Staates zur Legalisation vorgelegt werden.

Zuständigkeit des BfAA: Für welche Urkunden erteilt das BfAA Endbeglaubigungen?

Bevor eine deutsche öffentliche Urkunde durch das BfAA endbeglaubigt werden kann, muss eine Vorbeglaubigung (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers) durch die hierzu autorisierte Stelle erfolgen.

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt:

Für Privatpersonen

  • durch das Landgericht für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) sowie Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers/einer vereidigten Übersetzerin oder Dolmetscherin
  • durch die Landesbehörden für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen usw.).
  • durch die Bundesbehörden für die von ihnen ausgestellten Urkunden (zum Beispiel polizeiliche Führungszeugnisse)

Für Unternehmen:

  • durch das Landgericht für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) sowie Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers/einer vereidigten Übersetzerin oder Dolmetscherin
  • durch die Landesbehörden für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen usw.).
  • durch die Bundesbehörden für die von ihnen ausgestellten Urkunden (zum Beispiel polizeiliche Führungszeugnisse)
  • die Industrie- und Handelskammer/Handelskammern ausschließlich für Handelspapiere (zum Beispiel Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse usw.)

Informationen, wer in den jeweiligen Bundesländern Vorbeglaubigungen vornimmt, finden Sie hier.

Informationen zu Besonderheiten bei Urkunden finden Sie hier.

Verfahren: Wie beantrage ich eine Endbeglaubigung?

Wenn Sie eine Endbeglaubigung für Ihre Urkunde benötigen, teilen Sie alle erforderlichen Angaben online mit. Beachten Sie hierbei bitte auch die Hinweise zu Besonderheiten bei Urkunden. Füllen Sie hierfür das Online-Datenformular aus. Nach dem Absenden des Online-Formulars, werden Sie zur Begleichung der voraussichtlich entstehenden Gebühren auf eine Pay-Page weitergeleitet. Begleichen Sie hierüber bitte die Gebühren.

Anschließend wird das ausgefüllte Antragsformular an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Drucken Sie dieses Formular bitte aus und senden Sie es zusammen mit Ihren Urkunden per Post an:

Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben und die Gebühren vollständig beglichen wurden, erfolgt die abschließende Bearbeitung. Die Unterlagen werden dann per Einwurf-Einschreiben an Sie oder eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person innerhalb Deutschlands versendet. Bitte beachten Sie, dass ein Versand ins Ausland nicht möglich ist, da die Zustellung dort nicht gesichert werden kann.

Wichtiger Hinweis

Wir bitten um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Überführung eines Verstorbenen/einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine automatische Eingangsnachricht erhalten. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, schreiben Sie bitte unter Beibehaltung der Ticketnummer erneut.

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