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Apostillen und Endbeglaubigungen

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text © Colourbox

Artikel

Öffentliche Urkunden aus Deutschland können in einem anderen Staat oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu zählen das Apostille- und das Endbeglaubigungsverfahren. Ob eines dieser beiden Verfahren Voraussetzung für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunde im Ausland ist, kann Ihnen die in Deutschland gelegene Auslandsvertretung des Staates mitteilen, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage dorthin.

So beantragen Sie eine Apostille

So beantragen Sie eine Endbeglaubigung

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Bei Fragen erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der +49 30-18 4730 16500

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 

Weitere Informationen zum Thema Apostillen und Endbeglaubigungen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Achtung: Gebührenänderung ab 01.07.2025

Zum 01.07.2025 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird je erteilter Endbeglaubigung eine Gebühr in Höhe von 22,00 € erhoben. Die Gebühren für die Beglaubigung einer konsularischen Urkunde wurden ebenfalls angepasst und werden zukünftig nach einem Zeitwert berechnet, der individuell je Urkunde zu bestimmen ist.

Ab dem 01.07.2025 wird des Weiteren auf der Grundlage von § 10 Bundesgebührengesetz für Anträge mit nicht beglaubigungsfähigen Urkunden ebenfalls eine Gebühr erhoben. Diese entspricht der Gebühr für die Erteilung einer Apostille / einer Endbeglaubigung je Urkunde.

Beachten Sie daher bitte die Hinweise zu den einzelnen Beglaubigungsformen und die Hinweise zu einzelnen Urkunden auf dieser Homepage. Bei Fragen wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns. 

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