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Apostillen und Endbeglaubigungen

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt für Sie Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf eine Apostille oder eine Endbeglaubigung per Post unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars an uns und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen ein.

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