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Apostillen und Endbeglaubigungen

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text, © Colourbox

14.03.2023 - Artikel

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt für Sie Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf eine Apostille oder eine Endbeglaubigung per Post unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars an uns.

Für Fragen zum Thema Apostille und Endbeglaubigung erreichen Sie uns über die Hotline unter 030-18 4730 16500 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) oder das Kontaktformular.

Über das Kontaktformular erhalten Sie nach Übersendung eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen. Wir bitten um Beachtung dieser Informationen.

Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge verlängert sich durch die Bindung von Personalkapazitäten bei der Bearbeitung derartiger Anfragen, was wir im Interesse aller Antragsteller*Innen vermeiden möchten.



China tritt dem Haager Apostilleübereinkommen mit Wirkung zum 7. November 2023 bei. Ab diesem Tag dient die von deutschen Apostillebehörden für deutsche Urkunden und von chinesischen Apostillebehörden für chinesische Urkunden erteilte Apostille als Echtheitsnachweis für deutsche Urkunden in China und umgekehrt. 

Eine Legalisation deutscher Urkunden durch eine chinesische Auslandsvertretung und chinesischer Urkunden durch eine deutsche Auslandsvertretung ist damit nicht mehr erforderlich.
Im Wege einer Gegenseitigkeitsvereinbarung legalisieren die deutschen Auslandsvertretungen in China nur noch bis einschließlich 30. November 2023 Urkunden, bei denen vor dem 7. November 2023 die Überbeglaubigung durch das chinesische Außenministerium oder zuständige Außenamt erteilt wurde und umgekehrt die chinesischen Auslandsvertetungen in Deutschland nur noch bis einschließlich 30. November 2023 Urkunden, die bis einschließlich 6. November 2023 vom BfAA endbeglaubigt wurden.

Eine Endbeglaubigung durch das BfAA ab dem Inkrafttreten des Apostilleübereinkommens mit China am 7. November 2023 kommt daher nicht mehr in Betracht.

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