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Apostillen und Endbeglaubigungen

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text, © Colourbox
Öffentliche Urkunden aus Deutschland können in einem anderen Staat oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu zählen das Apostille- und das Endbeglaubigungsverfahren. Ob eines dieser beiden Verfahren Voraussetzung für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunde im Ausland ist, kann Ihnen die in Deutschland gelegene Auslandsvertretung des Staates mitteilen, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage dorthin.
Achtung: Der Antrag ist über das Online-Datenformular zu stellen. Anschließend sind, entsprechend der Angaben im Datenformular, die voraussichtlichen Gebühren zu entrichten. Hierzu erfolgt eine Weiterleitung zur entsprechenden Pay-Page. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.
Für weitere Informationen zur Beantragung einer Apostille oder der Beantragung einer Endbeglaubigung folgen Sie bitte den Links am Ende dieser Seite.
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Weitere Informationen zum Thema Apostillen und Endbeglaubigungen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) auf den Seiten des Auswärtigen Amts.