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Apostillen und Endbeglaubigungen

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text

Kugelschreiber auf dem Papier mit Text, © Colourbox

Artikel

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt für Sie Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf eine Apostille oder eine Endbeglaubigung per Post unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars an uns und planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen ein.

Für Fragen zum Thema Apostille und Endbeglaubigung erreichen Sie uns über die Hotline unter 030-18 4730 16500 (Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr) oder das Kontaktformular.

Über das Kontaktformular erhalten Sie nach Übersendung eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen. Wir bitten um Beachtung dieser Informationen.

Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge verlängert sich durch die Bindung von Personalkapazitäten bei der Bearbeitung derartiger Anfragen, was wir im Interesse aller Antragsteller*Innen vermeiden möchten.

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