Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Korruptionsprävention im BfAA

Das Foto zeigt eine Hand, die jemandem Geld aus der Anzugtasche nimmt.

Korruptionsprävention, © colourbox

03.12.2021 - Artikel

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

Korruptionsprävention

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention  im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die RL zielt darauf ab, verständlich und mittels weniger Regelungen eine Richtschnur für ein integres, faires und transparentes Verwaltungshandeln zu bieten.

Ethische Grundsätze und die Ablehnung von Korruption sollen im Bewusstsein der Beschäftigten im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten fest verankert werden. Wichtige Anliegen der Korruptionsprävention im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sind die Sensibilisierung der Beschäftigten für die Thematik, der Schutz vor möglichen Korruptionsgefahren und die Wahrung hoher ethisch-rechtlicher Standards als integralem Bestandteil allen Verwaltungshandelns.

Belohnungen, persönliche Geschenke oder sonstige Vorteile

Es gilt der Grundsatz: Verbot der Annahme!

Ohne Zustimmung der Dienststelle dürfen die Beschäftigten im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt nicht annehmen. Alle weiteren Regelungen finden sich im Rundschreiben des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08.11.2004 und den einschlägigen Runderlassen. Weitere Hinweise und Antworten auf vielfach gestellte Fragen entnehmen Sie dem unter Federführung des BMI vom Initiativkreis zur Korruptionsprävention zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft erarbeiteten Fragen- und Antwortkatalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen (Zuwendungen). 

Fragen und Hinweise zur Thematik Korruptionsprävention im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts können Sie auch richten an den Beauftragten für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt.

nach oben