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Apostillen und Endbeglaubigungen
Kugelschreiber auf dem Papier mit Text, © Colourbox
Öffentliche Urkunden aus Deutschland können in einem anderen Staat oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu zählen das Apostille- und das Endbeglaubigungsverfahren. Ob eines dieser beiden Verfahren Voraussetzung für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunde im Ausland ist, kann Ihnen die in Deutschland gelegenen Auslandsvertretung des Staates mitteilen, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage dorthin.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt für Sie Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf eine Apostille oder eine Endbeglaubigung per Post unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars an uns.
Bitte beachten Sie
Da das Nachnahmeverfahren für den Briefverkehr seitens der Deutschen Post zum 01. Januar 2025 ersatzlos eingestellt wird, muss das Antragsverfahren für Apostillen und Endbeglaubigungen umgestellt werden. Künftig wird die Antragstellung mittels Online-Datenformular erfolgen. Gebühren werden vor abschließender Bearbeitung zu begleichen sein. Die Einführung des neuen Verfahrens ist für Dezember 2024 vorgesehen. Details zum künftigen Antragsverfahren werden rechtzeitig veröffentlicht.
Im Zuge der Umstellung wird bereits seit 15. November 2024 auf das Nachnahmeverfahren verzichtet. Für neu eingehende Anträge werden Zahlungsaufforderungen mit der Bitte um Ausgleich der anfallenden Gebühren übermittelt. Die Übermittlung erfolgt per Mail, sofern entsprechende Informationen vorliegen, andernfalls per Brief an die von Ihnen angegebene Inlands-Anschrift. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Verfahrens wird auch der Postaustausch mit dem Bundesamt für Justiz zeitnah eingestellt werden. Führungszeugnisse, die einer Apostille oder Endbeglaubigung bedürfen, müssen künftig direkt beim BfAA eingereicht werden. Informationen hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.
Von Sachstandsanfragen bitten wir höflichst Abstand zu nehmen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge verlängert sich durch die Bindung von Personalkapazitäten bei der Bearbeitung derartiger Anfragen, was wir im Interesse aller Antragsteller*Innen vermeiden möchten.