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Top view of business people working in modern office in a team

Top view of business people working in modern office in a team. Planning a project strategy, sharing ideas, preparing presentations, coaching concept., © picture alliance / Zoonar

25.01.2021 - Artikel

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel
sucht in den kommenden Monaten immer wieder Beschäftigte zur unbefristeten Anstellung. Was Sie sich darunter vorstellen können und worum es bei unseren Suchen konkret geht, erfahren Sie hier.

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Informationen zur Arbeit im BfAA

FAQ

Der Dienstsitz des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ist in Brandenburg an der Havel, wo sich die überwiegende Zahl der Dienstposten befindet. Daneben gibt es Standorte in Berlin und Bonn. An welchem Ort die konkrete Tätigkeit angesiedelt ist, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) nimmt im Auftrag des Auswärtigen Amts (AA) wichtige Aufgaben u.a. in den Bereichen Personal inklusive Personalbezahlung und Fortbildung, Fördermittelmanagement, Visumbearbeitung, Dienstleistungen, Immobilienmanagement und Auslandsschulwesen wahr. Ziel ist es im BfAA spezielle Fachkompetenz auf- und auszubauen.

Als Beschäftigte*r des BfAA wirken Sie durch Ihre Tätigkeit in einem der o. g. Aufgabenfelder daran mit, das AA bei der Gestaltung deutscher Außenpolitik zu unterstützen. Anders als im AA ist die Tätigkeit im BfAA nicht mit einer Pflicht zur weltweiten Rotation verbunden.

Als Beschäftigt*r des BfAA werden Sie alternativ z. B. in folgenden Bereichen tätig:

  • Personalverwaltung für Beschäftigte des AA und des BfAA (z.B. Einstellungen, Erstellen von Erlassen, Pflege der Personalverwaltungssoftware, Betreuung des AA-Personals bei der Auslandsrotation, Bearbeitung von Anträgen zu Arbeitszeit, Urlaub und anderen Personalbereichen)
  • Besoldung der Beschäftigten in AA und BfAA
  • Prüfung von Visumanträgen im Bereich Fachkräfteeinwanderung, inklusive ggf. erforderlicher Abstimmung mit innerdeutschen Behörden
  • Fördermittelmanagement für Projekte des AA in der ganzen Welt (insb. in den Bereichen Auswärtige Kulturpolitik, Krisenprävention, Humanitäre Hilfe)
  • Veranstaltungsmanagement
  • Zentraler Einkauf für das AA und das BfAA, Logistik und Transport
  • Fortbildungsmanagement für das AA und das BfAA
  • Immobilienmanagement für das AA
  • Innerer Dienst des BfAA
  • Betreuung und Förderung von Auslandsschulen

  • Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
    • Für eine Tätigkeit im (vglb.) höheren Dienst ist grundsätzlich ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss erforderlich (Master oder gleichwertiger Abschluss, z.B. Staatsexamen oder Universitätsdiplom).
    • Für eine Tätigkeit im (vglb.) gehobenen Dienst ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor, Diplom (FH)), vorzugsweise in einem rechts-, verwaltungs- bzw. wirtschaftswissenschaftlich geprägten Studiengang erforderlich.
    • Für eine Tätigkeit im (vglb.) mittleren Dienst ist üblicherweise eine abgeschlossene Rechts- oder Verwaltungsausbildung, oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung erforderlich.
  • Je nach Tätigkeit kann eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich sein. Die Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt.

    Sie können sich bewerben, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) haben.

Im BfAA sollen sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamt*innen tätig werden.

Beamt*innen werden sowohl im mittleren und gehobenen, als auch im einfachen und höheren Dienst eingesetzt. Für Tarifbeschäftigte stehen Dienstposten mit vergleichbaren Tätigkeitsprofilen zur Verfügung.

Ob sich ein Stellenangebot an verbeamtete Bewerber*innen und/oder Bewerber*innen mit Interesse an einer Anstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis richtet, geht aus dem jeweiligen Ausschreibungstext hervor. Ausgeschriebene tarifliche Arbeitsverhältnisse sind in der Regel unbefristet.

Neben dem Gehalt wird bis zum 31.12.2025 eine Aufbauzulage in Höhe der Ministerialzulage für oberste Bundesbehörden gewährt (im Bezügerechner ist daher „oberste Bundesbehörde“ anzuklicken).

Tarifbeschäftigte werden je nach Tätigkeit und persönlichen Voraussetzungen gemäß den Tabellenentgelten für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund, Tarifgebiet Ost) vergütet; die tarifliche Bewertung der zu besetzenden Posten können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.

Je nach Ihren beruflichen Vorerfahrungen wird im Einstellungsprozess die Einstufung (maximal Stufe 3) festgelegt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird geprüft, ob darüberhinausgehende förderliche Berufserfahrung angerechnet werden kann (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD-Bund).

Alle Tarifbeschäftigten erhalten eine Betriebsrente VBLklassik mit zusätzlicher Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversicherung.

Beamt*innen können bei Vorliegen eines abgeschlossenen Vorbereitungsdienstes für den gehobenen/mittleren allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder – je nach Ausschreibung – technischen Verwaltungsdienst in ein Beamtenverhältnis auf Probe (A 6/A 9 Bundesbesoldungsordnung) übernommen werden. Möglich ist auch die statusgleiche Übernahme als Beamtin/Beamter, im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zum BfAA. Näheres geht aus dem jeweiligen Ausschreibungstext hervor.

Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben für alle Beschäftigten soll wichtiger Bestandteil der Kultur des BfAA sein. Daher

  • wird das BfAA über eine Vielzahl von Arbeitsmodellen verfügen – eine Tätigkeit in Vollzeit ist der Regelfall, Teilzeit jedoch möglich
  • wird es anstelle einer generellen Kernzeit für alle Beschäftigten die Möglichkeit geben, dass einzelne Arbeitseinheiten Funktionszeiten (z.B. bestimmte Präsenztage für Teams) regeln, die sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Arbeitseinheit richten
  • ist grundsätzlich auf jedem Arbeitsplatz ein Teil der Arbeit am mobilen Arbeitsplatz möglich, entsprechende Ausstattung wird gestellt
  • kann Mehrarbeit über die flexible Arbeitszeit oder als Gleittage abgebaut werden.

Sie bringen Ihre Vorkenntnisse und Berufserfahrungen mit. Wir bieten Ihnen eine fachspezifische Weiterbildung im Hinblick auf Ihre künftige Tätigkeit. Grundsätzlich steht Ihnen auch das breite Fortbildungsangebot des Auswärtigen Amts in Berlin offen, das auch die Entwicklung persönlicher Kompetenzen zum Beispiel in den Bereichen IT, Fremdsprachen, Selbstmanagement oder Personalführung vorsieht.

In einem Onboarding werden Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit Schulungsangebote wahrnehmen können und im Anschluss in Ihre künftige Tätigkeit eingearbeitet.

Dies kann zu Beginn Ihrer Tätigkeit regelmäßige Anwesenheit am Standort Berlin statt am Dienstsitz Brandenburg an der Havel bedeuten.

Je nach Standort z. B.

  • Zuschuss zum Jobticket
  • verkehrsgünstig gelegener Arbeitsplatz in Brandenburg (Nähe Hauptbahnhof)
  • Ausstattung mit Laptop und Mobiltelefon, Docking Station am Büroarbeitsplatz.
  • Infos zu Möglichkeiten eine Kantine zu nutzen
  • Betriebsmedizinische Betreuung durch den Gesundheitsdienst des AA (z. B. für Impfungen bei Dienstreisen)
  • ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze

Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen über unser Online-Bewerberportal berücksichtigen können und bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse Ihrer Bewerbung unbedingt folgende Unterlagen als pdf-Dokumente beizufügen:

  • ausformuliertes Motivationsschreiben
  • aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums/der Ausbildung (Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) spätestens bei Einstellung.)
  • aussagekräftige Arbeits- oder Zwischenzeugnisse zum Nachweis der bisherigen beruflichen Erfahrung
  • Nachweise (hilfsweise fundierte Aussagen) zu allen im Anforderungsprofil genannten Erfahrungen, auch zu PC- und Fremdsprachenkenntnissen
  • ggf. Nachweis von Schwerbehinderung oder Gleichstellung

    Als öffentlicher Arbeitgeber können wir Initiativbewerbungen leider nicht berücksichtigen.

1. Das BfAA schreibt Stellen zur Besetzung aus.

2. Die Bewerber*innen reichen innerhalb der Bewerbungsfrist ihre Bewerbungen über das Bewerberportal ein und laden ihre Bewerbungsunterlagen als pdf-Dokumente hoch (bitte achten Sie auf Vollständigkeit, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann):

1. ausformuliertes Motivationsschreiben

2. Aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf

3. Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums/der Ausbildung gemäß Ausschreibungsanforderung

4. aussagekräftige Arbeits- oder Zwischenzeugnisse zum Nachweis der bisherigen beruflichen Erfahrung

5. Nachweise (hilfsweise fundierte Aussagen) zu allen im Anforderungsprofil genannten Erfahrungen, auch zu PC- und Fremdsprachenkenntnissen

6. ggf. Nachweis von Schwerbehinderung oder Gleichstellung

3. Das BfAA prüft, ob die eingereichten Bewerbungen den in der Ausschreibung genannten „harten Kriterien“ des Anforderungsprofils entsprechen (z. B. Ausbildungsabschluss, Sprachkenntnisse).

4. In vielen Auswahlverfahren wird als erste Station ein online zu absolvierender „kognitiver Leistungstest“ (Logik- und Sprachverständnis) vorgeschaltet, den die Bewerber*innen (zumeist innerhalb von ein bis zwei Kalenderwochen) an einem Ort und Computer ihrer Wahl absolvieren können.

5. Die im Online-Vortest erfolgreichen Bewerber*innen werden im Anschluss zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen – aktuell finden diese wegen der SarS-CoV-1 Beschränkungen virtuell über Cisco Webex statt. Hierin werden – je nach zu besetzendem Stellenprofil – Fragen zu Motivation und Werdegang, Fachfragen, Fragen zur Ermittlung von Soft-Skills und ggf. auch Fragen in englischer Sprache gestellt.
In einigen Verfahren finden auch Rollenspiele statt.

6. Bewerber*innen können etwa zwei Wochen nach Abschluss der mündlichen Auswahlgespräche mit einer E-Mail rechnen, ob sie im Auswahlverfahren grundsätzlich erfolgreich waren. Alle Bewerber*innen erhalten in jedem Fall Nachricht – auch wenn es dieses Mal leider nicht gereicht haben sollte. Es gibt neben der Einstellungsempfehlung und der Absage auch einen sog. Reservepool, in den Bewerber*innen aufgenommen werden, die zwar das Anforderungsprofil erfüllen, vorerst aber noch nicht zur Einstellung vorgeschlagen werden.

7. Bewerbungen auf mehrere Ausschreibungen oder Wiederbewerbungen (wenn es beim ersten Mal nicht geklappt haben sollte) sind möglich. Im Falle von Wiederbewerbungen sollte jedoch vorher ein Feedback eingeholt werden. Feedback bekommen Sie nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens auf Anfrage.

8. Je nachdem ob spezifische Einzelpositionen zu besetzen sind oder eine Vielzahl von gebündelt ausgeschriebenen Stellen (z. B. Sammelausschreibung für (Büro-) Sachbearbeiter*innen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten), kann geeigneten Bewerber*innen teils sehr zeitnah ein konkretes Einstellungsangebot gemacht werden – teils kann es aber auch etwas länger dauern, bis geeignete Stellen für das individuelle Profil identifiziert werden können, das gilt gerade jetzt in der Aufbauphase. Bewerber*innen, die sich im Auswahlverfahren durchgesetzt haben, werden erfahrungsgemäß schon in den ersten Wochen bzw. Monaten nach den Auswahlgesprächen angeschrieben; aber auch innerhalb eines Jahres können sie noch ein konkretes Angebot erhalten.

9. Sobald alle Bewerber*innen mit einer Einstellungszusage ein Angebot bekommen haben, können die Bewerber*innen im Resevepool Stellenangebot erhalten. Auch dieser Pool besteht ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens. Erfahrungsgemäß wird häufig auf diesen Pool zurückgegriffen.

In jeder Stellenausschreibung nennen wir Ihnen Ansprechpartner*innen, die Ihnen Fragen zu der konkreten Tätigkeit beantworten. Machen Sie von diesem Angebot gerne Gebrauch!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitarbeit im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufklären und unserer Informationspflicht (Art. 13 DSGVO) nachkommen:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte*r

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 (0)5000-877

Telefax: +49 (0)5000-6929

Website: www.bfaa.diplo.de

Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte*n des BfAA unter:

Datenschutzbeauftragte*r des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des BfAA gem. Art. 37-39 DSGVO:

Herr Sebastian Schmid

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

Kontakt Datenschutzbeauftragte/r


2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.

Findet während des Auswahlverfahrens ein eignungsdiagnostischer Test statt, werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung auch von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V., Kantstraße 153, 10623 Berlin, erhoben, die das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bei Auswahlverfahren berät. Die Teilnahme an der Auswertung durch die DGP ist Voraussetzung für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens.

Ohne Auswertung ist die weitere Teilnahme am mündlichen Auswahlverfahren nicht möglich.

Soweit dies für die Abwicklung von Reisekosten erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten auch an das Bundesverwaltungsamt, Barbarastr. 1, 50735 Köln, übermittelt, welches das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bei der Bearbeitung dieser Vorgänge unterstützt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenverarbeitung ist für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.

Darüberhinausgehende Verarbeitungen, etwa die Aufnahme in einen Bewerber*innen- oder Reservepool für zukünftige Stellenausschreibungen, erfolgen nur mit Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.

Insofern Sie am Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben, werden die im Verlauf des Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten in Ihre Personalakte übernommen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Personalaktendaten erhalten Sie in den Informationen zum Datenschutz für Beschäftigte des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, welche Ihnen vor Beginn Ihres Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses zum Verbleib ausgehändigt werden.

3. Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens wie folgt gespeichert:

- für sechs Monate, wenn Sie im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden konnten

- für ein Jahr, wenn Sie eingewilligt haben, in einen Bewerber*innen- oder Reservepool aufgenommen zu werden.

Weitere Informationen zur Speicherung Ihrer Personalaktendaten im Falle eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhalten Sie in den Informationen zum Datenschutz für Beschäftigte des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, welche Ihnen vor Beginn Ihres Beschäftigungs[1]bzw. Dienstverhältnisses zum Verbleib ausgehändigt werden.

Nach Ablauf der Speicherfrist werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

4. Ihre Rechte

a. Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:

• Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO

• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO

• Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DSGVO

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO

• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Art. 21 DSGVO

b. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt (z.B. Aufnahme in einen Bewerber*innenpool), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

c. Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständige Aufsichtsbehörde ist die/der

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Straße 153

D-53117 Bonn

poststelle@bfdi.bund.de

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