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Ausländisches Recht

Familienrecht, Erbrecht, Ausländisches Recht

Family law. Gavel and shapes of men, women and child with books. 3d illustration, © picture alliance / Zoonar

Artikel

Allgemeines

Im Bereich von Familien- und Erbrechtsangelegenheiten oder auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind oft Fragen zu ausländischem Recht zu klären.    

Was ist unsere Aufgabe?

Wir stellen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt Gesetzestexte zu ausländischem Recht zur Verfügung.

Außerdem stellen wir zu Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland  die Informationsschriften Deutsche Heiraten in zur Verfügung.

Zu grundsätzlichen Fragen zum Thema „Auswandern und Arbeiten im Ausland“ besuchen Sie bitte den Internetauftritt des BVA.

Wo kann ich weitere Informationen zu ausländischem Recht finden?

Das Auswärtige Amt bietet auf seinem Internetauftritt ebenfalls Informationen zu rechtlichen Fragestellungen wie Leben und Arbeiten im Ausland, Eheschließung im Ausland, Internationales Scheidungsrecht, Güterrecht und Kindesentziehung an.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Unsere Auskünfte beschränken sich auf die Übersendung von rechtlichen Vorschriften.

Wir bieten keine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung an.
Einzelfallbezogene Rechtsfragen sind über einen Rechtsanwalt zu klären.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an auslaendisches-recht@auswaertiges-amt.de.

Auskünfte zur Eheschließung im Ausland

Bei einer Eheschließung im Ausland stellen sich oft Fragen, deren Beantwortung sich aus der jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsordnung ergibt.

Wir informieren in den folgenden Informationsschriften „Deutsche Heiraten in" über die wesentlichen Punkte, die bei einer Eheschließung im Ausland zu beachten sind.

Weitere Informationen zur Eheschließung im Ausland erhalten Sie über die zuständige Auslandsvertretung in Berlin oder die Deutsche Auslandsvertretung im Eheschließungsland.

Individuelle Einzelfallberatungen bieten die spezialisierten Beratungsdienste der kirchlichen Wohlfahrtsverbände an. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.raphaelswerk.de und www.ev-auslandsberatung.de.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an auslaendisches-recht@auswaertiges-amt.de.

Länderspezifische Informationen zum Thema "Deutsche Heiraten im Ausland" finden Sie hier.


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