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Ausländisches Recht

Familienrecht, Erbrecht, Ausländisches Recht

Family law. Gavel and shapes of men, women and child with books. 3d illustration, © picture alliance / Zoonar

Artikel

Allgemeines

Aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung nimmt in Politik und Wirtschaft, aber auch im alltäglichen Leben die Zahl der grenzüberschreitenden Sachverhalte, in denen sich Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen ergeben, kontinuierlich zu. Bspw. sind bei Familien- und Erbrechtsangelegenheiten oft Fragen zu ausländischem Recht zu klären.

Das BfAA stellt Informationsschriften zu Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland zur Verfügung - Deutsche Heiraten in.

Wo kann ich weitere Informationen zu ausländischem Recht finden?

Das Auswärtige Amt bietet auf seinen Internetseiten ebenfalls Informationen zu rechtlichen Fragestellungen an:

Zu grundsätzlichen Fragen zum Thema „Auswandern und Arbeiten im Ausland“ informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des BVA.

Deutsche Gerichte, Notar:innen und Rechtanwält:innen bitten wir bei Anfragen zu Rechtauskünften und Gutachten um Kontaktaufnahme mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Wir bieten keine telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung an. Einzelfallbezogene Rechtsfragen sind über Rechtsanwält:innen zu klären.

Auskünfte zur Eheschließung im Ausland

Bei einer Eheschließung im Ausland stellen sich oft Fragen, deren Beantwortung sich aus der jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsordnung ergibt.

Wir informieren in den folgenden Informationsschriften „Deutsche Heiraten in" über die wesentlichen Punkte, die bei einer Eheschließung im Ausland zu beachten sind.

Weitere Informationen zur Eheschließung im Ausland erhalten Sie über die zuständige Auslandsvertretung des jeweiligen Staates in Berlin oder die deutsche Auslandsvertretung im Land der Eheschließung.

Individuelle Einzelfallberatungen bieten spezialisierten Rechtsanwält:innen oder Beratungsdienste der kirchlichen Wohlfahrtsverbände an. Die Wohlfahrtsverbände beraten insbesondere binationale Paare und Familien.

Die Kontaktdaten zu Rechtsanwält:innen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Kontaktdaten zu den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden finden Sie hier: www.raphaelswerk.de und www.ev-auslandsberatung.de.

Über die genauen Beratungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Homepage.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an auslaendisches-recht@auswaertiges-amt.de.

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