Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Eine/n juristische/n Referent*in (m/w/d) für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA im (vglb.) höheren Dienst
In Bonn arbeiten, weltweit wirken!
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ist die neue, junge Bundesbehörde des Auswärtigen Amts. Wir unterstützen den Auswärtigen Dienst als Kompetenz- und Servicezentrum von Brandenburg, Berlin und Bonn aus.
Für unser schnell wachsendes Team am Standort Bonn suchen wir eine/n juristische/n Referent*in (m/w/d) für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA im (vergleichbaren) höheren Dienst (Entgeltgruppe E13 TVöD Bund bzw. A 13h BBesO).
Ihre Aufgaben
- Sie wirken bei der Erstellung bzw. Anpassung von Rechtsnormen (Gesetz, Verwaltungsvorschriften u. ä.) mit.
- Sie bearbeiten selbständig Klage- und Prozessangelegenheiten.
- Sie vertreten die Interessen der Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen gegenüber Ministerien und Fachgremien.
- Sie sind entscheidend für die rechtliche Neukonzipierung und Fortentwicklung des deutschen Auslandsschulwesens inkl. vorsorgender Rechtspflege verantwortlich.
- Sie erkennen rechtliche Probleme im Vorfeld und entwickeln Lösungen.
- Das Erarbeiten und Bewerten von Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen im Auslandsschulwesen erfolgt fachlich unabhängig sowie eigenverantwortlich.
- Sie unterstützen und beraten die ZfA-Abteilungsleitung sowie die Fachbereiche/-referate der ZfA bei der Beantwortung von rechtlichen Fragen im Kontext des Auslandsschulwesens.
Unser Angebot
- Gleitzeit, Möglichkeit bis zu 80% Homeoffice, Teilzeitmöglichkeit
- Kooperation mit Wellhub, dem Netzwerk für Fitness-, Freizeit- und Wellness-Einrichtung
- abwechslungsreiche, sinnhafte und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen Umfeld
- umfangreiches Fortbildungsangebot für Ihre berufliche Weiterentwicklung
- eine unbefristete Stelle im Herzen Bonns mit Aufbauzulage in Höhe der Ministerialzulage bis zum 31.12.2026
- Den Kauf Ihres DeutschlandJobTickets oder eines anderen Jobtickets unterstützen wir mit einem Zuschuss.
- Wir bieten Jahressonderzahlung, VBL-Betriebsrente mit Arbeitgeberanteil, vermögenswirksame Leistungen.
Ihre Qualifikationen
- abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium und die Befähigung zum Richteramt (Volljurist/in – 1. und 2. Staatsexamen, Summe der Examensergebnisse mindestens 13 Punkte)
- deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedstaats der EU oder EFTA
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveau C1)
- sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C1)
Wir freuen uns ergänzend über
- ein Schwerpunktstudium Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht
- ODER: mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht
- vertiefte Kenntnisse im Verwaltungs-, Prozess-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Zivilrecht
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Fähigkeit zum konzeptionellen und interdisziplinären Denken
- gute didaktische und rhetorische Fähigkeiten
- sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen
Das macht Sie als Person aus
- Sie haben Gestaltungswillen und Freude daran, am Aufbau des neu errichteten BfAA aktiv mitzuwirken.
- Sie sind in der Lage Entscheidungen zu treffen und diese erfolgreich zu kommunizieren.
- Sie sind eine Führungspersönlichkeit, die in der Lage ist, ein Team zu motivieren um gemeinsame Ziele zu erreichen.
- Auch in unvorhergesehenen Situationen treten Sie selbstsicher auf und kommunizieren überzeugend.
- Sie erkennen die Bedürfnisse ihres Gegenübers und entwickeln serviceorientierte Lösungen.
Bitte beachten Sie
Beamtinnen und Beamte werden in ihrem statusrechtlich erreichten Amt, höchstens jedoch die ausgeschriebene Besoldungsgruppe A13h, grundsätzlich nach einer vorhergehenden Abordnung versetzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Zulassung zur höheren Laufbahn nach § 24 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) möglich.
Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie von Tarifbeschäftigten der öffentlichen Verwaltung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund).
Bewerben können sich auch Personen, die bereits beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschäftigt sind.
Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig, ist im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das BfAA möglich.
Bei Interesse bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Einstellung an.
Aktuell ist eine Stelle als Referent in Entgelt-/Besoldungsgruppe E13/A13h zu besetzen. Sollte innerhalb von sechs Monaten seit dieser Ausschreibung ein weiterer, gleichwertiger Posten in der Abteilung ZfA im BfAA zu besetzen sein, so behält sich die Dienststelle die Möglichkeit der Besetzung mit geeigneten Bewerbenden aus diesem Auswahlverfahren vor (Reserveliste). Bei Bedarf wird die Dienststelle eine Neuausschreibung vornehmen.
So bewerben Sie sich
Bitte füllen Sie dort die Bewerbungsmaske vollständig aus und laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehend aus folgenden Dokumenten hoch:
- Motivationsschreiben (Textformat und mind. 100 Wörter)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis aller Abschlüsse mit Notenübersicht
- Fortbildungen und Berufserfahrungen
- ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- dienstliche Beurteilungen
- Ernennungsurkunden (Beamte)
- Arbeitszeugnisse der letzten 5 Jahre (mindestens jedoch der letzten beiden Arbeitgeber)
- Nachweise zu Kenntnissen und Fertigkeiten
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Bewerbungen berücksichtigen können.
Sollten Sie sich noch in der Ausbildung befinden, weisen wir darauf hin, dass der erfolgreiche Abschluss bis zur Einstellung vorliegen muss. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall unbedingt die aktuellen Notenübersichten bei.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) spätestens bei Einstellung.
Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Bestätigung per Interamt. Es folgen
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Online-Videointerviews voraussichtlich ab der 38. KW
Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter! Ihre fachlichen Fragen beantwortet Peter Dicke, Fragen zum Bewerbungsverfahren Mareike Friedrich.
Umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir auf der BfAA-Karriereseite für Sie zusammengestellt.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke dieses Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.