Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Verzeichnis ausländischer Geistlicher mit Trauungsbefugnis

30.09.2024 - Artikel

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erteilt Auskünfte über Geistliche anderer Staaten, die von ihrem Staat ordnungsgemäß ermächtigt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland als gültig anerkannte Eheschließungen vorzunehmen.

Das Verzeichnis ist aufgrund persönlicher Daten der Trauungsbefugten nicht öffentlich einsehbar. Gerne erteilen wir Auskunft auf Anfrage.

Folgende Unterlagen bzw. Informationen werden von Ihnen für die Auskunft benötigt:

  • Staatsangehörigkeit der Vermählten
  • Name des Geistlichen
  • Datum der Eheschließung
  • Ort der Eheschließung


Bitte beachten Sie, dass die Erfassung der Ermächtigungen nicht nach der Religionszugehörigkeit, sondern nach dem Herkunftsland erfolgt. Das Verzeichnis umfasst folgende Länder:

  • Finnland
  • Griechenland
  • Indonesien
  • Libanon
  • Marokko
  • Norwegen
  • Schweden
  • Spanien


Für Auskunftsersuchen wenden Sie sich bitte an:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Referat Apostillen und Forderungsmanagement

Team Apostillen und Endbeglaubigungen

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

nach oben